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Laubfegepflicht per Mehrheitsbeschluss?

Freitag, den 31. Oktober 2008

Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf kann eine Eigentümergemeinschaft einen Miteigentümer nicht durch Mehrheitsbeschluss zwingen, bei der Entfernung von Laub und Reinigung der Außenanlage selbst mitzuwirken (Beschluss vom 23.06.2008, I-3 Wx 77/08).