Hortkinder auch beim Essen gesetzlich unfallversichert
Mittwoch, den 20. Mai 2009Verschluckt sich ein Schulkind beim Essen im Hort, so hat die gesetzliche Unfallversicherung für die gesundheitlichen Schäden dabei aufzukommen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az. L 9 U 41/06).
Vorliegend kam es zu dem Unglücksfall in einem Hallenbad in Hannover, wo der Hort eines privat eingetragenen Vereins ein gemeinsames Schwimmen mit den von ihm betreuten Schülern organisiert hatte. Anschließend [...]
