Ausbleibende Möbellieferung begründet keine Renovierungskosten
Freitag, den 8. Mai 2009Wurde die Auslieferung einer Ware verbindlich zugesagt und kommt es dann doch nicht dazu, muss der säumige Lieferant dem Kunden alle Aufwendungen ersetzen, die dieser im Vertrauen und in Erwartung der Bestellung hatte. Allerdings nur, wenn sich die besonderen Aufwendungen des Kunden als “vergeblich” erweisen. Was längst nicht immer der Fall sein muss, wie die [...]
