Pfändungsschutzkonto geplant
Montag, den 17. September 2007Das Bundeskabinett hat am 5.9.2007 einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit dem Entwurf wird erstmalig ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (“P-Konto”) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 Euro pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen [...]
