Keine Verkürzung aller Reisemängel-Ansprüche auf nur 1 Jahr
Dienstag, den 10. März 2009Kein Reiseveranstalter ist berechtigt, die gesetzlich vorgeschriebene 2-Jahres-Verjährungsfrist für Reisemängel nach eigenem Gutdünken für ausdrücklich alle Ansprüche zu verkürzen (BGH, Az. Xa ZR 141/07).
Ein Ehepaar konnte erst anderthalb Jahre nach einer mangelhaften Mauritius-Reise seine Klage beim Urlaubsveranstalter einreichen. Dieses wies die Forderung der Pauschalreisenden nach teilweiser Rückzahlung des Reisepreises und einer Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter [...]
