Sexuelle Anspielungen als Dienstvergehen geahndet
Donnerstag, den 11. September 2008Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein Beamter, der gegenüber anderen Beschäftigten gegen deren erkennbaren Willen eindeutige sexuelle Anspielungen macht, ein schweres Dienstvergehen begeht. Dieses Vergehen wiege besonders schwer, wenn sich der Beamte so in seiner Eigenschaft als Chef des Personalamtes einer Stadt gegenüber den Anwärterinnen und Probezeitbeschäftigten verhält. Als Sanktion hat das Gericht den [...]
