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Nur um den Nachbarn zu ärgern…

Donnerstag, den 7. August 2008

Mit Urteil vom 15.4.2008 hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Az. 8 S 98/08) rechtskräftig entschieden, dass es rechtswidrig ist, auf einem großen Wiesengrundstück die Errichtung eines Schuppens unmittelbar vor der Terrasse und dem Wohnhaus des Nachbarn zu genehmigen, wenn der Bauherr damit nichts anderes bezweckt, als seinen Nachbarn zu schädigen. Auf die Berufung des geschädigten Nachbarn [...]