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	<title>Kanzlei Finkenzeller &#38; Kollegen - Rechtsanwälte in Ingolstadt</title>
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	<description>Rechtsanwälte in Ingolstadt</description>
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		<title>Ich habe geerbt?!</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 07:33:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Robert Schindler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Und wieder einmal geht es um Geld. Um sehr viel Geld. Und alles legal. Ehrlich. Wird uns zumindest versichert. Ich zögere noch etwas.
From: Mr. Shaka Jabu Zulu
Add: Kwa Zulu Natal,South Africa
E-Mail:j.abuzulu@hotmail.com
TEL: 0027731211534
Sehr geheeter Herrn/Damen.
bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit um meinen Brief zu lesen.
mein Name ist Shaka Jabu Zulu, Vom First National Bank South [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Und wieder einmal geht es um Geld. Um sehr viel Geld. Und alles legal. Ehrlich. Wird uns zumindest versichert. Ich zögere noch etwas.</p>
<p><em>From: Mr. Shaka Jabu Zulu<br />
Add: Kwa Zulu Natal,South Africa<br />
E-Mail:j.abuzulu@hotmail.com<br />
TEL: 0027731211534</p>
<p>Sehr geheeter Herrn/Damen.<br />
bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit um meinen Brief zu lesen.<br />
mein Name ist Shaka Jabu Zulu, Vom First National Bank South of Africa (FNB).  Ich war  ein sehr enger Freund von Mr. Tomas Frie, Staatsbürger ihres Landes. Tomas frie  arbeitete mit einer Mienennentwicklungsfirma in Zimbabwe zusammen. Am 21 Mai 2005  verunglückte Herr Frie mit seiner Familie bei einem Autounfall. Sie befanden sich auf  den Weg von Zimbabwe nach Süd Afrika um den Befehl von Präsident Robert Mugabe  die  Häuser der Mitglieder der Oppositions Partei zu zerstören (Operation Murambatsvina) zu  entkommen. Alle Insassen des Autos starben bei dem Unfall. Seit dem habe ich zahlreiche  Erkundigungen bei Ihrer Botschaft hier in Süd Afrika angestellt um Verwandte von Herr  Frie ausfindig zu machen. Leider war ich bisher erfolglos.</p>
<p>Nach zahlreichen ergebnisslosen Versuchen Herr Frie’s  Verwandten ausfindig zu machen,  habe ich mich entschieden Ihren Namen/E-Mail Addresse übers Internet-Website ausfindig  zu machen, da sie die gleiche Nationalität haben.  Ich habe Sie kontaktiert um Ihnen  dabei zu assistieren  Anspruch auf einen  Betrag von 10 Millionen US Dollar,  hinterlassen von meinem Freund Herr Frie, zu erheben, bevor es von First National Bank  of South Africa konfeziert wird. Die First National Bank of South Africa hat mich  benachrichtigt das ich einen Verwandten ausfindig machen muss oder das Geld wird  innerhalb der nächsten 21 Arbeitstagen konfesziert. In meiner Position als Chef Auditor  der First National Bank of South Afrika ist es mir Möglich das Geld auf ein gültiges  ausländisches Konto zu überweien  mit der Sicherung das das Geld komplett sein wird bis  ich in Ihr Land komme um das Geld mit Ihnen zu teilen um dann dort mein teil zu  investieren.</p>
<p>Da es mir  seit fünf Jahren nicht gelungen ist Verwandschaft von Herr Frie ausfindig zu  machen,  versuche ich Ihr Einverständnis zu bekommen Sie als nächste Verwandten des  Verstorbenen zu präsentieren da Sie die gleiche Nationalität haben und somit das Geld zu  Ihnen überwiesen werden kann. Wenn Sie an meinen Vorschlag interessiert sind, können wir  die Teilungsverhältnisse und Uberweisungsmodalitäten besprechen. Ich besitze alle  nötigen Informationen und gesetzlichen Dokumente um Ihre Anspruchsforderung zu  unterstützen falls Se sich dazu entscheiden.</p>
<p>Ich brauche nur Ihre ehrliche Zustimmung zur Zusammenarbeit um uns diese Transaktion zu  ermöglichen. Ich garantiere Ihnen das dies nur unter legalen/ gesetzlichen  Vorraussetzungen stattfinden wird.</p>
<p>Bitte kontaktiren Sie mich unter meiner Email:j.abuzulu@hotmail.com order rufen Sie  mich unter folgender Telefonnummer an: 0027731211534.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Herr Shaka Jabu Zulu.</em></p>
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		<title>Investor gesucht!</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 12:12:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Robert Schindler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute erreichte uns per Email folgender Hilferuf:
&#8220;Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
mein Name ist M. Andant , und ich habe eine Frage an sie. Ich habe zur Zeit sehr viele neue und sehr gute Erfindungen und Marketing Ideen, und weiß leider nicht wie ich die ohne einen Investoren durchsetzen kann. haben sie vielleicht ein paar gute Ratschläge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute erreichte uns per Email folgender Hilferuf:</p>
<p>&#8220;Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,<br />
mein Name ist M. Andant , und ich habe eine Frage an sie. Ich habe zur Zeit sehr viele neue und sehr gute Erfindungen und Marketing Ideen, und weiß leider nicht wie ich die ohne einen Investoren durchsetzen kann. haben sie vielleicht ein paar gute Ratschläge für mich ??? Und wo findet man Investoren ??? hoffe sie schreiben mir so schnell wie möglich zurück.&#8221;</p>
<p>Machen wir doch gerne.</p>
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		<title>Zulassung als Lottogewinn, Teil II</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Jun 2010 08:57:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Robert Schindler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir hatten vor einiger Zeit über einen Beklagten berichtet, der dem Klägeranwalt vorwarf, seine Zulassung wohl im Lotto gewonnen zu haben.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht bestritt der bauernschlaue Beklagte, Vertragspartner der Klägerin gewesen zu sein. Dies konnte anhand einer Melderegisterauskunft widerlegt werden.
Was den Beklagten zu folgender Stellungnahme an das AG veranlasste: &#8220;da die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir hatten vor einiger Zeit über einen Beklagten berichtet, der dem Klägeranwalt vorwarf, seine Zulassung wohl im Lotto gewonnen zu haben.</p>
<p>In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht bestritt der bauernschlaue Beklagte, Vertragspartner der Klägerin gewesen zu sein. Dies konnte anhand einer Melderegisterauskunft widerlegt werden.</p>
<p>Was den Beklagten zu folgender Stellungnahme an das AG veranlasste: &#8220;da die Behauptungen des Anwalts &#8230; mehr als lächerlich sind und er nur auf seine unfähigen Mandanten hört, die nichts anders versuchen, als ständig durch das vorspilen falscher Tatsachen, Gelder zu erschleichen. Hiermit stelle ich den Antrag: Klageabweisung.&#8221;</p>
<p>Pflichtgemäß weist das AG den Beklagten darauf hin, dass er sich gemäß § 138 II ZPO über die vom Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären habe. Da vorliegend die Klägerin ausführlich dargelegt habe, sei der Beklagte &#8211; auch nicht mit seiner o.a. Stellungnahme &#8211; bislang nicht substantiiert entgegen getreten.</p>
<p>Einem weiteren Pamphlet des Beklagten sehe ich mit Freuden entgegen.</p>
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		<title>Lukratives Mandat</title>
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		<pubDate>Thu, 20 May 2010 09:03:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Robert Schindler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder erhalten wir &#8220;Anfragen&#8221; wie diese:
&#8220;Geschäfts;20/05/ 2010.Business
Hallo, mein Name ist Mr. William Cheung, ich bin ein Geschäftsmann in Hong Kong. Bitte ich möchte, dass Sie mir in einem Geschäft helfen Projekt von 44,5 Millionen Dollar. Sie erhalten 50% der Insgesamt Geld als Ihren Anteil. Ich spreche Englisch, ich weiß nicht Deutsch sprechen, aber ich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder erhalten wir &#8220;Anfragen&#8221; wie diese:</p>
<p>&#8220;Geschäfts;20/05/ 2010.Business<br />
Hallo, mein Name ist Mr. William Cheung, ich bin ein Geschäftsmann in Hong Kong. Bitte ich möchte, dass Sie mir in einem Geschäft helfen Projekt von 44,5 Millionen Dollar. Sie erhalten 50% der Insgesamt Geld als Ihren Anteil. Ich spreche Englisch, ich weiß nicht Deutsch sprechen, aber ich habe diese Nachricht für Sie übersetzt.<br />
Wenn Sie interessiert sind zu wissen, Details kontaktieren Sie mich zurück durch persönliche / private Adresse williamcheg99@yahoo.com.hk. Ich werde warten, von Ihnen zu hören. Dank.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,</p>
<p>Mr. William Cheung&#8221;</p>
<p>Die Summen steigen. Ab 50 Mio bin ich dabei!</p>
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		<title>Zulassung im Lotto gewonnen!?</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 12:28:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Robert Schindler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir haben in einer Zivilsache ein Korrespondenzmandat übernommen. Die Gegenseite erwidert auf die Klage und schimpft darin über den Kollegen wie folgt:
&#8220;Wenn man das Schreiben von dem Anwalt &#8230; liest, könnte man auch ein Buch der Gebrüder Grimm lesen. Das, was Herr &#8230; zu Papier bringt, entspricht nicht der Wahrheit. Ob nun seine Kanzlei so [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben in einer Zivilsache ein Korrespondenzmandat übernommen. Die Gegenseite erwidert auf die Klage und schimpft darin über den Kollegen wie folgt:</p>
<p>&#8220;Wenn man das Schreiben von dem Anwalt &#8230; liest, könnte man auch ein Buch der Gebrüder Grimm lesen. Das, was Herr &#8230; zu Papier bringt, entspricht nicht der Wahrheit. Ob nun seine Kanzlei so schlecht geht oder ob dieser Anwalt einfach nur unfähig ist, kann ich zwar nicht beurteilen, aber es würde mir doch sehr zu denken geben. Versucht er denn durch Unwahrheiten und Lügen seine Mandanten &#8230; über den Tisch zu ziehen oder was soll das sein? Wenn ich die bisherigen Schreiben lese, bin ich fast der Meinung, er hat seine Zulassung im Lotto gewonnen. Ich beantrage hiermit Klageabweisung.&#8221;</p>
<p>Substantiierter Sachvortrag geht anders!</p>
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		<title>LG Ingolstadt: Ermessensspielraum des Wahlverteidigers 20%</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 15:04:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Finkenzeller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Ingolstadt folgt mit Beschluss vom 08.02.2010, Az. J Qs 4/10 der zutreffenden Ansicht, wonach die Bestimmung einer Rahmengebühr nach § 14 I S. 1 RVG durch den Wahlverteidiger schon dann nicht unbillig i.S.d. § 14 I S. 4 RVG ist, wenn sie die vom Gericht für angemessen erachtete um nicht mehr als 20 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Ingolstadt folgt mit Beschluss vom 08.02.2010, Az. J Qs 4/10 der zutreffenden Ansicht, wonach die Bestimmung einer Rahmengebühr nach § 14 I S. 1 RVG durch den Wahlverteidiger schon dann nicht unbillig i.S.d. § 14 I S. 4 RVG ist, wenn sie die vom Gericht für angemessen erachtete um nicht mehr als 20 % übersteigt.</p>
<p>Wir hatten für einen Mandanten einen Freispruch erreicht. Die notwendigen Auslagen wurden der Staatskasse auferlegt.</p>
<p>Entsprechend beantragten wir die Festsetzung von Grundgebühr, Verfahrensgebühr und Terminsgebühr jeweils als Mittelgebühr &#8211; also für einen durchschnittlichen Fall ohne besondere Schwierigkeiten.</p>
<p>Es kam wie es kommen mußte: Das Amtsgericht kürzte fleißig. Und zwar um 80,00 € netto. Begründung: Es handele sich um einen leicht unterdurchschnittlichen Fall. Begründet wurde dies damit, dass die Staatsanwaltschaft auch Freispruch beantragt habe, der Angeklagte unvorbelastet und eine Anklage vor dem Jugendgericht erfolgt sei. Warum ein Strafverfahren insbesondere für einen noch nie strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten weniger bedeutsam sein soll, als für einen bereits vorbelasteten erläuterte das Amtsgericht (wohlweislich?) nicht.</p>
<p>Das Landgericht mußte sich im Ergebnis mit diesen Argumenten des Amtsgerichts nicht mehr auseinandersetzen. Es stellte lediglich in einem kurzen Beschluss nochmal klar, dass die Höhe der Rahmengebühren durch den Rechtsanwalt bestimmt wird und diese Bestimmung grundsätzlich auch gegenüber Dritten verbindlich ist. Das gilt lediglich dann nicht, wenn die Gebühren unbillig sind. Das kommt aber erst in Betracht, wenn sie die vom Gericht für angemessen erachteten um mehr als 20 % übersteigen. Das war hier nicht der Fall, so dass das Amtsgericht &#8211; selbst die Einschätzung des Falles als &#8216;leicht unterdurchschnittlich&#8217; unterstellt &#8211; die beantragten Gebühren festsetzen hätte müssen.</p>
<p>(Quelle: <a href='http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell/wp-content/uploads/2010/02/LGIngolstadt_Beschl_JQs4-10.pdf'>Landgericht Ingolstadt, Beschluss vom 08.02.2010, Az. J Qs 4/10</a>)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Notenkopien in Kindergärten</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 09:46:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Robert Schindler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Wecken Sie die Freude an der Musik und fördern Sie musikalische Anlagen der Kleinen &#8211; wir helfen Ihnen bei den Unterrichtsmaterialien.&#8221;  So wirbt die GEMA großzügig in einem von ihr herausgegebenen Flyer.
Hierzu muss man lediglich eine Lizenz von der GEMA erwerben und der Kindergarten darf &#8220;Noten und Liedtexte für die musikalische Früherziehung in Ihrer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Wecken Sie die Freude an der Musik und fördern Sie musikalische Anlagen der Kleinen &#8211; wir helfen Ihnen bei den Unterrichtsmaterialien.&#8221;  So wirbt die GEMA großzügig in einem von ihr herausgegebenen Flyer.</p>
<p>Hierzu muss man lediglich eine Lizenz von der GEMA erwerben und der Kindergarten darf &#8220;Noten und Liedtexte für die musikalische Früherziehung in Ihrer Einrichtung selbst vervielfältigen.&#8221; Für einmalige 56 EUR zzgl. 7 % USt. darf man dann beispielsweise ein Jahr lang bis zu 500 Kopien selbst anfertigen.</p>
<p>Die Rechteinhaber an &#8220;grafischen Aufzeichnungen von Werken der Musik&#8221; werden dabei von der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition vertreten, welche die GEMA mit der Administration der Lizenzierung beauftragt hat.</p>
<p>Die VG Musikedition schreibt dabei sämtliche Kindergärten, Kindertagesstätten und vorschulische Einrichtungen an und bittet diese &#8211; unter Hinweis auf das erteilte &#8220;Inkassomandat&#8221; &#8211; um Rücksendung der ausgefüllten Lizenzanträge.</p>
<p>In den &#8220;Allgemeinen Bedingungen&#8221; wird dann noch höflich mitgeteilt, dass der GEMA vierteljährlich zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eine Aufstellung über die hergestellten Fotokopien (Titelliste) übermittelt werden muss.</p>
<p>Für das fröhliche Absingen von &#8220;es geht ein Bi-Ba-Butzemann&#8221;, &#8220;Oh-Tannenbaum&#8221; und &#8220;Fuchs, du hast die Gans gestohlen&#8221; muss demnächst also nicht nur gezahlt, sondern darüber auch Rechenschaft abgelegt werden, will man nicht gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen oder die Noten von Hand abschreiben.</p>
<p>Klingt nach einer einträglichen Geschäftsidee.</p>
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		<title>Gothaer und die Nachbesichtigung</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Jan 2010 10:54:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Finkenzeller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Es gibt Versicherungen die man in Unfallsachen gerne auf der Gegenseite sieht. Und dann gibt es da noch die Gothaer. Die bereitet dem Rechtsanwalt des Geschädigten zwar auch Freude, aber aus anderen Gründen.
Der Mandant war in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Den Versicherungsnehmer der Gothaer traf &#8211; unstreitig &#8211; die alleinige Schuld am Unfall. Die Angelegenheit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt Versicherungen die man in Unfallsachen gerne auf der Gegenseite sieht. Und dann gibt es da noch die Gothaer. Die bereitet dem Rechtsanwalt des Geschädigten zwar auch Freude, aber aus anderen Gründen.</p>
<p>Der Mandant war in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Den Versicherungsnehmer der Gothaer traf &#8211; unstreitig &#8211; die alleinige Schuld am Unfall. Die Angelegenheit schien auch hinsichtlich der Schadensabwicklung unkompliziert zu werden. Der Mandant beauftragte einen Gutachter, der den Schaden mit etwas über 2.100,00 € bezifferte. Das Gutachten war mit einer Fotoanlage versehen, die das Fahrzeug des Mandanten in allen Einzelheiten abbildete. Das Gutachten mit Fotos samt einer entsprechenden Schadenaufstellung schickte ich an die Gothaer mit einer angemessenen Frist zur Zahlung.</p>
<p>Eine knappe Woche später &#8211; immerhin zügig &#8211; erhielt ich statt einer Zahlung ein Schreiben, in dem ich u.a. folgendes lesen musste:</p>
<blockquote><p>Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass wir das Fahrzeug Ihres Mandanten durch unseren eigenen Sachverständigen besichtigen lassen und das uns vorgelegte Gutachten an Ort und Stelle überprüfen lassen werden. Diese Berechtigung hierzu haben wir sicher zweifellos, ohne dass es hier weiterer Erörterungen bedarf.</p>
<p>Nennen Sie uns bitte die Telefonnummer Ihres Mandanten, unter der er arbeitstäglich zu erreichen ist.</p></blockquote>
<p>Wer sich im Verkehrsrecht auskennt, der weiß, dass ein pauschales &#8220;Nachbesichtigungsrecht&#8221; der Versicherung nicht existiert. Allenfalls wäre an ein solches zu denken, wenn sich das außergerichtliche Gutachten ohne eine Besichtigung überhaupt nicht beurteilen ließe, oder konkrete Zweifel an dessen Richtigkeit bestehen. Hier hatte die Gothaer aber ein aussagekräftiges Sachverständigengutachten mit einer umfangreichen Fotoanlage vorliegen und äußerte auch keine Zweifel an der Richtigkeit.</p>
<p>Auf diese Tatsache habe ich die Gothaer nochmals hingewiesen und letzte Nachfrist gesetzt. Die nach einer weiteren Woche folgende Antwort trieb dann aber doch meinen Blutdruck in die Höhe:</p>
<blockquote><p>Selbstverständlich steht uns ein Nachbesichtigungsrecht zu. Oder meinen Sie etwa, wir hätten jedes Gutachten so zu akzeptieren, wie es ist, ohne die Möglichkeit zu haben und ggf. zu nutzen, dies am Fahrzeug selbst zu prüfen? Im übrigen müssen wir Ihnen nicht darlegen, warum und wieso wir unser Recht nutzen wollen.</p>
<p>Deshalb wiederholen wir nochmals höflichst unsere Anfrage, uns die Telefonnummer Ihres Mandanten zu geben, unter der er tagsüber zu erreichen ist, damit unser Sachverständiger einen Termin ausmachen kann.</p>
<p>Wie sicher allseits bekannt, ist die Funktion einer Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung a) die Haftung zu prüfen b) den Anspruch sowohl vom Umfang als auch von der Höhe zu prüfen und c) unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Ansprüche zu befriedigen.</p></blockquote>
<p>Mir drängte sich der Eindruck auf, dass die Gothaer unbedingt ein Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt zur Frage der Nachbesichtigung haben wollte. Anders konnte ich mir weder Tonfall, noch die Tatsache, dass bis zum damaligen Zeitpunkt keinerlei Zahlung geleistet worden war, erklären.</p>
<p>Der Mandant war rechtsschutzversichert, also habe ich Zahlungsklage erhoben.</p>
<p>Die nächste Reaktion der Gothaer:</p>
<blockquote><p>Ihre Klage wurde uns zugestellt; nach erneuter Prüfung haben wir die Klagforderung nebst Zinsen wie folgt abgerechnet:</p>
<p>[Vollständige Klageforderung]</p>
<p>Wir bitten um Klagerücknahme und sichern bereits jetzt zu, keine Kostenanträge zu stellen.</p></blockquote>
<p>Wollte man etwa doch kein Urteil riskieren das klarstellt, dass es ein pauschales Nachbesichtigungsrecht nicht gibt? Und das, obwohl man sich soviel Mühe gegeben hatte eine Klage zu provozieren? Ich gebe zu, dass ich schon fast etwas enttäuscht war.</p>
<p>Bedauerlicherweise stellte das Amtsgericht in der anschließenden Kostenentscheidung nur noch auf ein Anerkenntnis der Gothaer durch Zahlung ab und äußerte sich zum &#8220;Nachbesichtigungsrecht&#8221; nicht. Für die Versichertengemeinschaft der Gothaer war die Angelegenheit dennoch kein günstiger Spaß.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>§ 15a RVG verkündet &#8211; Klarstellung oder Gesetzesänderung?</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Aug 2009 14:59:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Finkenzeller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 50 vom heutigen Tag ist das &#8220;Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften&#8221; (BGBl. 2009, 2449) verkündet worden.
Neben einer ganzen Reihe von weiteren Detailänderungen enthält dieses auch den neuen § 15a RVG (BGBl. 2009, 2470), der die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 50 vom heutigen Tag ist das &#8220;Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften&#8221; (BGBl. 2009, 2449) verkündet worden.</p>
<p>Neben einer ganzen Reihe von weiteren Detailänderungen enthält dieses auch den neuen § 15a RVG (BGBl. 2009, 2470), der die mit der bekannten BGH-Rechtsprechung entstandenen Probleme in Bezug auf die Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die (gerichtliche) Verfahrensgebühr beheben soll.</p>
<p>Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.</p>
<p>Leider wird auch diese Neuregelung die Wogen in den Kostenfestsetzungsverfahren nicht glätten. Jedenfalls nicht sofort. Denn es bleibt die Frage offen, ob § 15a RVG eine Gesetzesänderung darstellt oder ob es sich lediglich um eine &#8220;Klarstellung&#8221; durch den Gesetzgeber handelt. Nur im letzteren Fall wird § 15a RVG auch für Altfälle anzuwenden sein.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Hortkinder auch beim Essen gesetzlich unfallversichert</title>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2009 12:22:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Robert Schindler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Verschluckt sich ein Schulkind beim Essen im Hort, so hat die gesetzliche Unfallversicherung für die gesundheitlichen Schäden dabei aufzukommen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az. L 9 U 41/06).
Vorliegend kam es zu dem Unglücksfall in einem Hallenbad in Hannover, wo der Hort eines privat eingetragenen Vereins ein gemeinsames Schwimmen mit den von ihm betreuten Schülern organisiert hatte. Anschließend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verschluckt sich ein Schulkind beim Essen im Hort, so hat die gesetzliche Unfallversicherung für die gesundheitlichen Schäden dabei aufzukommen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az. L 9 U 41/06).</p>
<p>Vorliegend kam es zu dem Unglücksfall in einem Hallenbad in Hannover, wo der Hort eines privat eingetragenen Vereins ein gemeinsames Schwimmen mit den von ihm betreuten Schülern organisiert hatte. Anschließend verteilte eine Erzieherin im Vorraum des Schwimmbades Pfannkuchen an die Kinder, die mit dem Umziehen bereits fertig waren. Dabei muss sich ein Junge an den Krümeln verschluckt haben, er wurde leblos am Boden entdeckt. Der 7-jährige leidet trotz eingeleiteter Wiederbelebung und dem Eingreifen eines Notarztes seither unter einer vollständigen Immobilität, schweren kognitiven Problemen sowie Blindheit.</p>
<p>Die Landesunfallkasse bezweifelte, dass der Herzstillstand des Jungen durch in die Lunge gelangte Pfannkuchenreste ausgelöst worden ist und verweigerte einen weitreichenden Unfallversicherungsschutz in Betreuungseinrichtungen, wenn die Kinder bereits das Schulalter erreicht haben.</p>
<p>Anders die Sozialrichter: auch das gemeinsame Essen während der Betreuung von Schülern durch eine Horteinrichtung steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur bei Erwachsenen sei die Einnahme von Speisen und Getränken dem persönlichen Lebensbereich zuzuordnen, so dass dort kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht. Die Ursache für den konkreten Unfall ergäbe sich eindeutig aus den am und im Mund des Jungen gefundenen Krümeln und den Veränderungen im Röntgenbild seiner Lunge, die typisch für das Einatmen von Fremdkörpern sind.</p>
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