Mehrwertsteuer: Teil 2
Mittwoch, den 29. November 2006Bei lange bestehenden Verträgen, zum Beispiel mit einem Fitnessstudio oder Telefonanbieter, kommt es für die Höhe der Mehrwertsteuer auf den vereinbarten Vertragszeitraum an. Endet der Vertrag nach dem 31.12.2006, darf der Unternehmer grundsätzlich für die gesamte Leistung den erhöhten Steuersatz von 19 % verlangen. Werden Teilleistungen abgerechnet, muss der Verbraucher für diese Leistungen bis Ende [...]
