Lottogewinn und ALG II
Montag, den 26. März 2007Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser ein Auto, erhält er kein Arbeitslosengeld II, bis der Wert des Autos verbraucht ist. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. Einem Familienvater aus Iserlohn war für zehn Monate das Alg II gestrichen worden. Das Gericht begründete dies damit, dass das Auto als einmaliges Einkommen anzurechnen sei. Der Arbeitslose argumentierte, es handle sich [...]
