Kindergartenbeitrag als Tabellenunterhalt
Donnerstag, den 24. Mai 2007Besucht ein Kind aus pädagogischen Gründen halbtags einen Kindergarten, begründet der Kindergartenbeitrag keinen Mehrbedarf des Kindes, sondern ist regelmäßig in dem geschuldeten Tabellenunterhalt enthalten (BGH Urt.v.14.3.07 – XII ZR 158/04).
