Nutzungsausfallentschädigung auch für Oldtimer
Donnerstag, den 28. Juni 2007Die Höhe einer Nutzungsausfallentschädigung lässt sich auch für Oldtimer anhand aktueller Tabellen feststellen: für ein sehr gut gepflegtes, 42 Jahre altes Modell kann man den niedrigsten Tabellenwert eines vergleichbaren Modells zugrundelegen, wenn man diesen um zwei Gruppen herabstuft (LG Berlin, Urt. vom 8.1.2007, 58 S 142/06).
