Streit über Art der Bestattung
Dienstag, den 31. Juli 2007Das Recht des vorrangig zur Totenfürsorge Berechtigten umfasst nicht die Befugnis, gegen den Willen des nachrangig zur Totenfürsorge Berechtigten eine in Deutschland nicht zulässige Art der Bestattung (hier: pressen der Asche des Verstorbenen zu einem künstlichen Diamanten) zu wählen, wenn diese Bestattungsart nicht zuvor von dem Verstorbenen schriftlich oder in anderer Weise nachweisbar ernstlich gewünscht [...]
