Haftung trotz Einparkhilfe
Donnerstag, den 30. August 2007Bei Verwendung einer Einparkhilfe darf der Fahrzeugführer sich nicht allein auf diese verlassen, sondern er muss sich zusätzlich durch eigene Beobachtung vergewissern, wie weit ein Rückwärtsfahren ohne Anstoß möglich ist (AG München, Urteil vom 19.7.2007 – 275 C 15658/07).
