Handynutzung als Wärmeakku?
Mittwoch, den 30. Januar 2008Die Einlassung des Betroffenen ein Handy als Wärmeakku benutzt zu haben, befanden die Gerichte als unglaubhaft. Wäre diese Funktion möglich, würde jedoch kein Verstoß gegen § 23 StVO vorliegen (OLG Hamm, Beschl. vom 13.9.2007 – 2 Ss OWi 606/07).
