Verschärftes Waffenrecht
Donnerstag, den 20. März 2008Der Bundesrat hat am 14.03.2008 das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes gebilligt. Enthalten ist nunmehr ein allgemeines Verbot, Hieb- und Stoßwaffen sowie gefährliche Messer und Anscheinswaffen bei sich zu führen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis zu 10.000 €. Das Gesetz verbietet zudem Distanz-Elektroimpulsgeräte (“Air-Taser”) wegen ihres spezifischen Gefährdungs- und Mißbrauchspotenzials.
Angeregt hat der Bundesrat für [...]
