Verkehrsunfall: wann haften Kinder?
Mittwoch, den 30. April 2008Der BGH hat seine Rechtsprechung zum Haftungsprivileg von Kindern präzisiert.
Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug zufügt, nicht verantwortlich, falls kein Vorsatz vorliegt. Dieses Haftungsprivileg (§ 828 II BGB) greift auch dann, wenn das Kind mit einem Fahrrad [...]
