sog. “Winterreifenpflicht”
Freitag, den 31. Oktober 2008Zum 01.05.2006 ist § 2 Abs. 3a StVO dahingehend geändert worden, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
