Keine konkludente Einwilligung in Bildveröffentlichung im Internet durch Diskothekenbesuch
Donnerstag, den 26. Februar 2009Das Amtsgericht Ingolstadt hat entschieden, dass der Besuch einer Diskothek für sich genommen kein konkludentes Einverständnis mit der Anfertigung von Bildern und deren Veröffentlichung im Internet beinhaltet. Dies auch wenn in Diskotheken heute üblicherweise entsprechende Fotografien gefertigt und im Internet veröffentlicht werden.
Das Amtsgericht untersagte es daher einer Webseitenbetreiberin per einstweiliger Verfügung, Bilder eines Diskothekenbesuchers ohne [...]
