LG Ingolstadt: Ermessensspielraum des Wahlverteidigers 20%
Freitag, den 19. Februar 2010Das Landgericht Ingolstadt folgt mit Beschluss vom 08.02.2010, Az. J Qs 4/10 der zutreffenden Ansicht, wonach die Bestimmung einer Rahmengebühr nach § 14 I S. 1 RVG durch den Wahlverteidiger schon dann nicht unbillig i.S.d. § 14 I S. 4 RVG ist, wenn sie die vom Gericht für angemessen erachtete um nicht mehr als 20 [...]
