Rundfunkgebührenpflicht für Kanzlei-Pcs

18. Oktober 2006 von Rechtsanwalt Robert Schindler

Die in §§ 1, 5, 11 Rundfunkgebühren-Staatsvertrag festgeschriebene Erstreckung der GEZ-Gebührenpflicht auf alle internetfähigen PCs zum 01.01.2007 ist noch nicht entgültig festgeschrieben. Mehrere Ministerpräsidenten der Länder fordern die Einführung eines Moratoriums zur Verschiebung oder Verminderung der Gebührenpflicht. Diese zusätzliche Gebühr, die im Wesentlichen von Mittelständlern und Unternehmen zu bezahlen wäre, sei in Anbetracht der 7 Milliarden Euro, die ARD und ZDF jährlich durch Gebühren einnehmen, nicht vermittelbar, so Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien.

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