Strafbarkeit kinderpornografischer Internetinhalte

14. Mai 2009 von Rechtsanwalt Robert Schindler

Nach Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Az. 1 Ss 180/08) macht sich unter Umständen bereits derjenige strafbar, der sich kinderpornografische Seiten im Internet nur flüchtig anschaut und dann gleich weitersurft. Dies soll zwar auch nach Auffassung des Gerichts nur dann gelten, wenn man sich das verbotene kinderpornografische Material zielgerichtet beschafft und somit in seinen Besitz bringt. Jedoch ist dieses faktische Besitzverschaffen allein auf Grund der Arbeitsweise der Internet-Browser fast stets der Fall.

Denn mit dem Seitenaufruf werden üblicherweise bei jedem Seitenaufruf automatisch so genannte Cache-Dateien mit den Inhalten der angezeigten Seiten angelegt, die später auch bei abgeschaltetem Internet jederzeit wieder abgerufen werden können. Obwohl das Speichern also ohne weiteres Zutun des Internet-Nutzers geschieht, ist die zur “Besitzerlangung” erforderliche Herstellung eines “Herrschaftsverhältnisses” über das illegale Material dadurch nicht mehr mit Sicherheit auszuschließen.

Dies gilt natürlich nur für das vorsätzliche Aufrufen solcher Inhalte im Internet. Wer auf Kinderpornoseiten hingegen nur zufällig landet, wird ebenso wenig bestraft wie derjenige, der in seinem Browser das Speichern von den oben genannten Cache-Dateien blockiert.

3 Reaktionen zu “Strafbarkeit kinderpornografischer Internetinhalte”

  1. RA JM

    Fazit: Wer sich selbst einmal ein Bild von der Sinnhaftigkeit sog. Sperrlisten verschaffen will, steht schon mit einem Bein zumindest im Gerichtssaal. Aber wahrscheinlich sind das ja keine “allgemein zugänglichen Quellen” i.S. Art. 5 S. 1 GG.?

  2. dot tilde dot

    sarkastisch @1 (ra jm):

    wenn man aber bundespolitiker ist und die presse zu besuch hat, dann kann man ruhig mal eine diashow mit relevantem material machen. es dient ja der wahrheitsfindung: die presse findet erst durch so etwas die wahrheit. wer sich selbst einmal ein bild von der sinnhaftigkeit sogenannter sperrlisten verschaffen will, muss schon eine pressekonferenz der bundesfamilienministerin besuchen.

    .~.

  3. doppelfish

    Sprich, wer via Sperrliste auf der Stopp-Seite landet, ist schon schuldig.

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