Taxischein für Schwerhörige?
19. Mai 2009 von Rechtsanwalt Robert SchindlerNach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 1 B 9/07) hat auch eine hochgradig Schwerhörige Anspruch auf einen sogenannten “Taxifahrschein”. Bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung an einen Schwerhörigen darf die moderne Entwicklung neuester Hörhilfen nicht unberücksichtigt bleiben.
Bisher war die Zulassung eines Taxi-Fahrers ausgeschlossen, wenn sein Hörverlust bei einer Messung ohne Hörhilfen 60 oder mehr Prozent betrug. Nunmehr haben die Richter entschieden, dass im jeweiligen Einzelfall mögliche Abweichungen von der Regel geprüft werden müssen. Denn ein vom Gericht eingeholtes medizinisches Sachverständigengutachten hatte ergeben, dass die Hörgeräteakustik mit der Einführung volldigitaler Hörsysteme inzwischen einen “Quantensprung” gemacht hat, der die bisherigen prinzipiellen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit von Hörhilfen hinfällig werden lässt.
Mit solchen modernen Hörgeräten kann ein Sprachverständnis erreicht werden, das nahezu dem eines normal hörfähigen Menschen entspricht – wie im konkreten Fall bei der zwar hochgradig schwerhörigen Klägerin, die aber mit Hilfe ihrer volldigitalen Hörhilfe allen Anforderungen an die körperliche Eignung genügte. Somit steht ihr nach dem Urteilsspruch ab jetzt auch der Taxischein zu.
