Düsseldorfer Tabelle 2010

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben am 06.01.2010 die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle (gültig ab dem 01.01.2010) bekannt gegeben.

Die neue Düsseldorfer Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.

Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld geändert haben. Die Regelsätze betragen nun:

- 317 € für Kinder von 0-5 Jahren
- 364 € für Kinder von 6-11 Jahren
- 426 € für Kinder von 12-17 Jahren und
- 488 € für Kinder ab 18 Jahren

und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.